Wohnzuschuss für Lehrlinge
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für Lehrlinge,
• die ihre Lehre in Vorarlberg absolvieren
• die auf Grund des Lehrverhältnisses bzw. des Berufsschulbesuches
auf ein Privatquartier oder einen Heimplatz angewiesen sind und
denen dadurch zusätzliche Kosten entstehen

Förderbar sind:
• Unterkunftskosten, die aufgrund des lehrgangsmäßigen Berufsschulbesuchs entstehen
• Unterkunftskosten für einen Zweitwohnsitz, der auf Grund der
weiten Entfernung, der Art des Dienstverhältnisses oder der Verkehrsverhältnisse notwendig ist
• gefördert werden bis zu 50 % der Unterkunftskosten,
maximal 2.200 Euro jährlich.
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