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Wohnzuschuss für Lehrlinge
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für Lehrlinge,
• die ihre Lehre
in Vorarlberg absolvieren
• die auf Grund
des Lehrverhältnisses bzw. des Berufsschulbesuches auf ein
Privatquartier
oder einen Heimplatz angewiesen sind und denen dadurch zusätzliche Kosten
entstehen
Förderbar sind:
• Unterkunftskosten, die aufgrund des lehrgangsmäßigen Berufsschulbesuchs
entstehen
• Unterkunftskosten für einen Zweitwohnsitz, der auf Grund der weiten Entfernung,
der Art
des Dienstverhältnisses oder der Verkehrsverhältnisse notwendig ist
• gefördert werden bis zu 50 % der Unterkunftskosten, maximal 2.200 Euro
jährlich.
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