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Bildungsprämie für
Arbeitnehmer/innen
für Personen, die
• berufsbegleitend
eine Ausbildung
absolvieren - ausgenommen sind
Studien an
Universitäten und Fachhochschulen
• in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt
sind,
oder sich in einem
aufrechtem Lehrverhältnis befinden
• eine einjährige Berufstätigkeit
im EWR-Raum nachweisen
können
• noch kein Studium an einer Fachhochschule oder Universität
abgeschlossen haben
• vor Ausbildungsbeginn ein Monatsnettoeinkommen
bis maximal 2.150 Euro hatten
(Freibetrag von 300 Euro pro Unterhaltsberechtigte/n)
Förderhöhe:
• bis zu 1/3 der Kurs- und Prüfungsgebühren,
max. 2.200 Euro für
Vorbereitungskurse für
Meister-, Befähigungs- oder Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung,
Studienberechtigunsprüfung (ohne Stipendium), Universitätslehrgänge,
Fachakademien und Werkmeisterschulen
• bis zu 1/4 der Kurs- und Prüfungsgebühren,
max. 2.200 Euro für berufsbildende Fachkurse (Mindestausmaß: 80 Unterrichtsstunden)
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