Bildungsprämie für Arbeitnehmer/innen

für Personen, die

• berufsbegleitend eine Ausbildung absolvieren - ausgenommen sind
Studien an Universitäten und Fachhochschulen
in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind,
oder sich in einem aufrechtem Lehrverhältnis befinden
eine einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können
noch kein Studium an einer Fachhochschule oder Universität
abgeschlossen haben
vor Ausbildungsbeginn ein Monatsnettoeinkommen bis maximal 2.150 Euro hatten (Freibetrag von 300 Euro pro Unterhaltsberechtigte/n)
Förderhöhe:
bis zu 1/3 der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 2.200 Euro für Vorbereitungskurse für Meister-, Befähigungs- oder Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigunsprüfung (ohne Stipendium), Universitätslehrgänge, Fachakademien und Werkmeisterschulen
bis zu 1/4 der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 2.200 Euro für berufsbildende Fachkurse (Mindestausmaß: 80 Unterrichtsstunden)
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