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Bildungskonto
Für Vollzeitausbildungen:
Mindestdauer
4 Monate,
an mindestens
4 Tagen pro
Woche 30
h Unterricht
bzw. Praktikum.
Ausgenommen
sind Studien an Universitäten
und Fachhochschulen.
für Personen, die
• ihren Hauptwohnsitz
in Vorarlberg
haben
• noch kein Studium an einer Fachhochschule oder
Universität abgeschlossen haben
• mindestens
einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen
können
• vor Beginn
der Ausbildung
in Vorarlberg beschäftigt waren
• die berufliche Tätigkeit stark einschränken/aufgeben
und damit einen erheblichen Einkommensverlust haben
• vor Ausbildungsbeginn ein Monatsnettoeinkommen bis
maximal 2.150 Euro hatten
(Freibetrag von 300 Euro pro Unterhaltsberechtigte/n)
Förderhöhe: bis zu 275 Euro pro Monat – maximal 2.750 Euro pro
Jahr
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