Bildungskonto

Für Vollzeitausbildungen: Mindestdauer 4 Monate, an mindestens
4 Tagen pro Woche 30 h Unterricht bzw. Praktikum. Ausgenommen
sind Studien an Universitäten und Fachhochschulen.

für Personen, die
• ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben
• noch kein Studium an einer Fachhochschule oder
Universität abgeschlossen haben
• mindestens einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können
• vor Beginn der Ausbildung in Vorarlberg beschäftigt waren
• die berufliche Tätigkeit stark einschränken/aufgeben
und damit einen erheblichen Einkommensverlust haben
• vor Ausbildungsbeginn ein Monatsnettoeinkommen bis
maximal 2.150 Euro hatten
(Freibetrag von 300 Euro pro Unterhaltsberechtigte/n)
Förderhöhe: bis zu 275 Euro pro Monat – maximal 2.750 Euro pro Jahr
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